Eine große Herausforderung an das EDV-System
Der Gesetzgeber verlangt von allen Unternehmen zum Abschluss
des Geschäftsjahres dass er die Vermögensverhältnisse offen legt. Für die
meisten Kfz-Betriebe ist das das eigene Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr
identisch. Eine Verpflichtung ist dies aber nicht. So findet man mittlerweile
oftmals Geschäftsjahre die in der Jahresmitte enden.
Aus der Aufstellung des Vermögens und der Schulden ermittelt
das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuern. Aus diesem Grunde wird eine
Inventur auch gemacht. Wobei sich die Bestandsaufnahme nicht nur auf das
Teilelager beschränkt.
Die Bestandsaufnahme im Lager unterscheidet man wie folgt.
1. Die
Inventur als Beginn oder als Ende einer geschäftlichen Tätigkeit
2. Den
Umfang einer Inventur3. Den Zeitpunkt der Bestandsaufnahme
Wobei man die zeitliche Bestandsaufnahme noch ein in drei Formen unterteilt.
Die Stichtagsinventur
Sie ist die Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag und am gebräuchlichsten
im Kfz – Gewerbe. Sie stellt auch jedes Unternehmen vor gleichbleibende
Probleme. Da eine Inventur selten an einem Tag zu bewältigen ist, ist die gute
Vorbereitung dringend notwendig und jedem Betrieb dringen anzuraten. Der
Gesetzgeber in Deutschland spricht auch von einer „zeitnahen“ Inventur, was
exakt 10 Tage Zeit bedeutet.
Ein Problem ist dabei das Erfassen von Bewegungen in diesem
Zeitraum. Nur mit einem guten EDV-System lassen sich diese Bewegungen auch
wirklich erfassen.
Zeitlich verlagerte Inventur
Das Handelsgesetzbuch
räumt den Unternehmer das Recht ein, auch zu einem anderen Zeitpunkt die
Inventur durch zu führen. Voraussetzung dafür ist das er auch wirklich in der
Lage ist alle Bestände korrekt zu belegen und alle Werte zurück zu rechnen.
Permanente Inventur
Erfassen der Vorräte
Körperlich werden die Vorräte durch Messen, Zählen, Wiegen
oder Schätzen. Die meisten Ersatzteile werden gezählt. Viele Hilfsmaterialien
in der Werkstatt werden dagegen in ihrem Wert nur geschätzt. Der Gesetzgeber
verlangt, daß das Verzeichnis über den Warenbestand – der Inventuraufnahmebogen
– nachvollziehbar angelegt ist. Das ist dann der Fall, wenn zu jeder lagernden
Ware folgende Angaben gemacht wird.
· Bezeichnung der Ware und Ersatzteilnummer
· Zählmenge
· Einkaufspreis pro Stück oder Einheit
· Preisabschlag bei Angabe des Verkaufspreises
· Unterschrift des Schriftführers
Außerdem müssen die Unterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden,
mit Ausnahme der Zählzettel, für die es keine Aufbewahrungsfristen gibt. Bei
der Inventur dürfen nur Waren berücksichtigt werden, an denen man Eigentum
erworben hat. Maßgebend dafür ist nicht das bürgerlich-rechtliche, sondern das
wirtschaftliche Eigentum. Das bedeutet, daß auch solche Waren in die
Bestandsaufnahme ein, bei den sich der Verkäufer die Übereignung der Ware bis
zur vollständigen Bezahlung vorbehalten hat.
Die Bewertung
Das Steuerrecht verwendet für den „Marktwert“ den Begriff
„Teilwert“. Welcher Betrag nun für den Teilwert beispielsweise eines
Ersatzteils anzusetzen ist, beschreibt das Einkommenssteuergesetz so: Der
Teilwert ist der Wert, den ein gedachter Erwerber des gesamten Betriebes einem
einzelnen Wirtschaftsgut (dem Ersatzteil) beimißt, wenn er diesen Betrieb
fortführen will. Weil dieser Erwerber aber nur selten tatsächlich existiert,
muß der Unternehmen den Teilwert nach möglichst objektiven Kriterien und nach
den betrieblichen Verhältnissen schätzen. Und hier ist der Ärger mit dem
Finanzamt schon vorprogrammiert. Die Teilewertermittlung ist gerade bei
Ersatzteilen regelmäßig der strittigsten Punkt bei der Bewertung des Vermögens
eines Kfz-Betriebes: Das Finanzamt ist an einem hohen Wert interessiert, weil
davon die Höhe des Steueraufkommens abhängt, der Unternehmer dagegen ist an
einem niedrigen Wert des Teilelagers.
Im Ersatzteilwesen von Kfz-Betrieben besteht die Möglichkeit darin, daß für jede Ersatzteilposition die Lagerdauer genau ermittelt wird. Anhand solcher Aufzeichnungen lassen sich die Teile dann meistens in sechs Gängigskeitsgruppen zuordnen, die jeweils einen entsprechenden Abschlag rechtfertigen. Dabei führt ein geringerer Umschlag bzw. eine hohe Lebensdauer zu höheren Abschlägen. Die Aufzeichnung solcher Daten sind nur mit einem guten EDV-Programm möglich. Eine manuelle Lagerbuchführung ist dabei überfordert und muß sich mit einem geringeren pauschalem Abschlag zufriedengeben.
Erwin Füßl
contact@ef-consulting.de
Kommentare
Kommentar veröffentlichen