Abgasprüfung

 

Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) (bis Ende 2005 offiziell, heute umgangssprachlich Abgasuntersuchung (AU)) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung üblicher Kraftfahrzeuge, die seit Januar 2010 Bestandteil ihrer Hauptuntersuchung ist. Eine AU-Plakette wird seitdem nicht mehr angebracht. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern wurde im April 2006 gleich ohne separate Plaketten als Bestandteil der Hauptuntersuchung eingeführt. Das entsprechende Verfahren der Schweiz heißt Abgaswartung.
Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der durch die jeweiligen Leitfäden definierten Überwachungsgrenzen bleiben. Diese sind nicht identisch mit den Grenzwerten, die durch die jeweilige Abgasnorm einmalig für die Zulassung gefordert werden.

1985: ASU

Die Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) wurde am 1. April 1985 eingeführt. Sie war nur für Kraftfahrzeuge mit Ottomotor vorgeschrieben. Die regelmäßige Prüfung des Zündzeitpunktes und des CO-Anteils im Abgas konnte nicht verhindern, dass der Schadstoffausstoß in Folge Verschleißens des Fahrzeugs zunimmt. Bei moderneren Fahrzeugen mit verschleißfreier elektronischer Zündung war deren vorgeschriebene Prüfung eigentlich nicht nötig. Die Messung des CO-Anteils war zu Zeiten des Waldsterbens und sauren Regens ein Bestandteil der Hauptuntersuchung geworden. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde eine weitere Plakette (vorn) nicht erteilt und die Betriebsgenehmigung entzogen.

1993: AU

Am 1. Dezember 1993 wurde die ASU in Abgasuntersuchung (AU) umbenannt. Sie gilt seitdem auch für Diesel-Fahrzeuge und hat einen eigenen Ablauf für (Otto-)Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator und elektronisch geregelter (Saugrohreinspritzung).

Seit 2002 umfasste die AU zusätzlich (Otto-)Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD).

Der Leitfaden 3 umfasst zusätzlich die AU Diesel mit OBD. Er wurde am 15. Februar 2005 im Verkehrsblatt 3/2005 S. 77 veröffentlicht. Im Oktober 2005 ist er verbindlich geworden. Neuerungen waren auch die Beachtung von Flüssiggas- und Erdgas-betriebenen Fahrzeugen; die Belange des Europäischen Fahrzeugscheins (seit 1. Oktober 2005 gültig); sowie die Vorbereitung einer Zusammenlegung von Hauptuntersuchung (HU) und AU.

2006: UMA

Seit dem 1. Januar 2006ist für alle Fahrzeuge mit OBD statt der bisherigen „Prüfbescheinigung nach § 47a in Verbindung mit Anlage XIa und IXa StVZO“ ein „Nachweis über die Durchführung der Untersuchung der Abgase“ zu erstellen. Die AU wurde damit ein Teil der weiter gefassten Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA).

Mit dem Leitfaden 4, der am 1. Dezember 2008 in Kraft trat, konnte eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung) komplett entfallen, falls alle folgenden drei Voraussetzungen erfüllt waren: Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006, zweitens: Im Fahrzeug sind keine Fehlercodes vorhanden, und drittens: Alle Prüfbereitschaftstests (Readinesscodes) sind gesetzt (durchgeführt).

Die EU-Richtlinie 2005/55 schreibt die Einführung von einer NOx-Kontrolle für alle Lkw ab Erstzulassung Oktober 2007 vor. Fahrzeuge mit OBD, die unter diese Richtlinie fallen, waren mit bisherigen OBD-Prüfverfahren während der AU nicht prüfbar. Es wurde eine Öffnungsklausel eingeführt, die es den Fahrzeugherstellern erlaubt, das bei Pkw bereits bekannte Verfahren auch für Lkw anzuwenden. Dazu müssen sie das Prüfverfahren verbindlich vorgeben sowie die eindeutige Identifizierung sicherstellen und die entsprechenden Daten vorlegen. Eventuell vorhandene Fehlerspeichereinträge werden gesondert bewertet und im Feld Bemerkungen mit dem Hinweis: NOx-relevanter Eintrag vermerkt. Die Prüfung gilt dabei dennoch als bestanden.

2010: Integration in die Hauptuntersuchung

Mit der Integration der Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) in die Hauptuntersuchung (HU) entfällt seit dem 1. Januar 2010 die bisherige AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeugs. Der Nachweis der HU inkl. der UMA erfolgt nur noch über den HU-Prüfbericht und die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Für alle Kraftfahrzeuge kann die UMA aber als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten UMA-Werkstatt durchgeführt und anhand eines UMA-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen bescheinigt werden. Der UMA-Nachweis ist dem HU-Prüfer für die anstehende HU zu übergeben und darf zur HU nicht älter als zwei Monate sein.

2012: Strengere Grenzwerte

Seit 1. Juli 2012 müssen bei der UMA die strengeren Grenzwerte (Plakettenwerte) der EU-Richtlinien 2009/40/EG und 2010/48/EU eingehalten werden. Veröffentlicht wurden diese auch im Verkehrsblatt Nr. 10 vom 31. Mai 2012. Der „Plakettenwert“ ist ein Trübungswert, der im Rahmen der Typgenehmigung nach dem Verfahren der freien Beschleunigung ermittelt wird und bei vielen Fahrzeugen auf dem Typenschild aufgedruckt ist. Bei der Durchführung der UMA an Dieselfahrzeugen wird der „Plakettenwert“ übernommen. Diese liegen weit unter den zuvor gültigen Grenzwerten der Norm Euro 4. Dafür sind neue Messgeräte notwendig (Opazimeter der zweiten Generation), die nach dem Streulichtverfahren arbeiten, und um den Faktor 100 genauere Ergebnisse liefern. Falls der „Plakettenwert“ nicht vorhanden ist, gelten die bisherigen Hersteller-Trübungssollwerte.

2018: Wiedereinführung der Endrohrprüfung für alle Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-Geräten wird das Abgasverhalten während des Fahrbetriebes permanent überwacht, eine Fehlfunktion wird dem Fahrzeugführer angezeigt. Aus dem OBD-Speicher werden unter anderem auch die abgasrelevanten Messwerte, auch sporadische Fehler, ausgelesen. Der Verzicht auf eine direkte Abgasmessung bei Kraftfahrzeugen mit OBD, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, war dennoch umstritten. Bis Ende 2017 galt:

Bei solchen Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, ist dann keine Abgasprüfung notwendig, wenn die technische Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt und wenn alle Readiness-Codes auf Null gesetzt und keine Fehler im Fehlerspeicher hinterlegt sind.

Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V. (ASA) (ein Interessenverband), der für seine etwa 100 Mitglieder Lobbyismus betreibt setzte sich (Stand 15. November 2010) für den Erhalt der Endrohrprüfung mit einer neuen Diesel-Messtechnik (Messung der Partikelanzahl und -größe statt Rauchgastrübung) und schärfere Grenzwerte ein. Sie hielten moderne On-Board-Diagnose-Systeme für nicht in der Lage, defekte Abgasreinigungssysteme bei Diesel-Fahrzeugen sicher zu erkennen. Die Automobilindustrie lehnte dies ab; sie hielt die Wirkprüfung am Endrohr für entbehrlich.

Mit Bundesratsbeschluss vom 22. September 2017 wird seit 1. Januar 2018 die Endrohrprüfung wieder für alle Pkw eingeführt. Eine reine OBD-UMA ist damit seit diesem Datum auch für junge Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2006 nicht mehr möglich. Dies wird als eine erste Reaktion auf den Abgasskandal gewertet, auch wenn die eigentlich unter der engeren Kritik stehenden NOx-Emissionen dabei nicht gemessen werden.

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