Der Piratenkrieg von damals

Softwarepiraterie vor fünfundzwanzig Jahren

Schon im Jahr 1993 trat ein Gesetz in Kraft, das den Urhebern von Computerprogrammen besseren Schutz gewähren soll. Damit wurde eine Richtlinie der europäischen Kommission in geltendes deutsches Recht umgesetzt. In diesem Gesetz wird auch die Software zu den geschützten geistigen Werten wie Literatur Wissenschaft und Kunst gezählt.

Schutzgegenstand sind Programme in jeder Form auch Programme, die direkt in die Hardware eingebaut sind. Auch das Entwurfsmaterial für die Programme ist geschützt, wenn davon direkt ein Programm abgeleitet werden kann. Dagegen bleiben Grundsätze und deren mathematischen Konzepte weiterhin ungeschützt. Nach dem Gesetz hat alleine der Hersteller das Recht zum Vervielfältigen, Ändern, Vermieten, Übersetzen und Verbreiten seines Programms. Dritte können dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechtsinhabers tun. Das Erstellen einer Sicherheitskopie ist als einzige Ausnahme ausdrücklich gestattet. Somit erwirbt man mit dem Kauf zwar das unbefristete Nutzungsrecht der Software. Sie bleibt aber immer im Besitz des Herstellers. 

In der Regel darf ein Programm auf einem Rechner eingesetzt werden. Oftmals wird aber auch durch Firmenlizenzen die Anzahl der legalen Kopien in einem bestimmten Rahmen vereinbart. In Deutschland können sich alle Softwarehersteller neben dem Urheberschutzgesetz auch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs und auf das Patentrecht berufen. Außerdem besteht hier auch eine Absicherung durch internationale Verträge, die dem Urheber der Software die praktisch weltweite Durchsetzung seiner Rechte ermöglicht.


Rechtliche Folgen für Unternehmen und Piraten

Verletzungen des Urheberrechts sind strafbar und werden deshalb durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Die Härte des Gesetzes trifft nicht nur den professionellen Fälscher und Anbieter illegaler Software, sondern auch den einfachen Anwender. Anwender, die Software illegal einsetzen, können ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Auch ihnen droht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren in schweren Fällen. Dazu zählen auch Unternehmen, die z. B. mehr Lizenzen einsetzen, als tatsächlich erworben wurden. Solche Unternehmen können zur Vernichtung der illegalen Kopien gezwungen werden. Außerdem hat der Hersteller Anspruch auf Schadensersatz. 

Neben den Schadensersatzforderungen und der strafrechtlichen Verfolgung zählt vor allem der Imageschaden, den sich die Unternehmen zufügen. In vielen Fällen sind sich die Unternehmensleitungen nicht bewusst, welches Risiko sie oftmals eingehen. Softwarepiraterie wird geduldet oder oftmals sogar gefördert. Verantwortlich dafür ist immer das Management des Unternehmens. Haftbar sind dabei die Geschäftsführer, Vorstände bzw. Inhaber des Unternehmens. 

Diese Haftung gilt unabhängig, ob vorsätzlich oder fahrlässig von den Mitarbeitern gehandelt wurde. Dabei gilt es als fahrlässige Handlung z.B., wenn es jemand unterlässt, ausreichende Arbeitsanweisungen an seine Mitarbeiter zu erstellen und diese vor allem zu kontrollieren. Sollte die Unternehmensleitung von den Handlungen der Mitarbeiter wissen und dagegen nichts unternehmen, handelt sie eindeutig strafbar.

Kontrollierter Einsatz von Software

Obwohl die Unternehmensleitungen von den Gefahren Kenntnis haben, gibt es in den Unternehmen kaum eine Kontrolle über den Einsatz der Software. In vielen Betrieben gibt es keine Übersicht über die vorhandene Software, die Lizenzdokumente sind oftmals nicht vorhanden. Ein Mangel, der dem Unternehmen viel Geld kosten kann.
Eine Kontrolle kann nur durch einen verantwortlichen, mit Vollmachten ausgestatteten Mitarbeiter im Unternehmen sinnvoll ausgeübt werden. 

Die Übersicht über die eingesetzte Software ist die Voraussetzung für ein effektives Softwaremanagement. Behilflich dabei ist ein Programm, das im Netz und auf den Rechnern die eingesetzte Software katalogisier und zählt. Ein regelmäßiges, unangekündigtes Überprüfen der Festplatten durch den EDV-Verantwortlichen hilft bei der Kontrolle und schützt vor Softwarepiraterie. 

Neben der Kontrolle ist die Einweisung Belehrung und Schulung der Mitarbeiter der wichtigst Schutz vor unliebsamer Überraschungen. Eine schriftliche Verpflichtung der Mitarbeiter, die internen Anweisungen zu beachten, hilf bei der Durchsetzung de Lizenzvereinbarung. Dabei ist es sinnvoll, den Einsatz privater Software, Shareware und Publicdomain-Programme zu verbieten. Softwaremanagement ist sicherlich eine zeitaufwendige, aber notwendige Aufgabe in einem Unternehmer wenn man die rechtlichen Verpflichtungen schon vor Schadenseintritt ernst nimmt. In größeren Unter nehmen gestaltet sich die Überwachung der Programme im Netz als schwierig.

Softwaremängel unverzüglich rügen

Auch beim Kauf von Standard-Software ist die Kaufsache mangels anderweitiger Vereinbarung dann „abgeliefert", wenn sie vom Verkäufer in Erfüllungsabsicht derart in den Machtbereich des Käufers gebracht wird, dass dieser sie auf das Vorhandensein von Mängeln untersuchen kann. Haben die Parteien eines beiderseitigen Handelskaufs vereinbart, dass die fehlerhafte Ware vom Verkäufer nachgebessert werden soll, so hat der Käufer nach Beendigung der Nachbesserungsarbeiten zur Erhaltung seiner Rechte die Software unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene oder auch neue Mängel wiederum unverzüglich zu rügen. 

Zusätzlich sind auch die in Anspruch genommenen Netzwerklizenzen zu kontrollieren. Dabei sollte man immer die Hilfe der Softwarehersteller in Anspruch nehmen. Softwarepiraten schaden nicht nur den Unternehmen, sie richten vor allem einen großen gesamtwirtschaftlichen Schaden an. Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt: es handelt sich um Wirtschaftskriminalität. Die Entwicklungskosten können nicht mehr aufgebracht werden, und somit ist die Existenz der Hersteller gefährdet. 

Diese Verbrechen sind ein Anschlag auf die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. So kann man feststellen, dass Software im organisierten Rahmen gestohlen wird. Dabei denken die Täter nicht in die Vernichtung der großen Geldmengen, die die Hersteller für die Mitarbeiter und die Entwicklung einsetzen müssen. Die Schäden gehen schon heute in die Milliarden. Allein in Deutschland ist schätzungsweise jede dritte Softwarekopie nicht korrekt lizenziert. 

Gerade kleine Software-Unternehmen werden durch diese kriminellen Handlungen in den Ruin getrieben. Such Service- und Wartungsunternehmen sowie Distributoren sind davon in starkem Maße betroffen. 

Organisiertes Fälschen gilt laut Gesetz, dass jeder, der Software legal vertreibt oder einsetzt, rechtswidrig handelt. Dabei gibt es gravierende Unterschiede im Verstoß gegen das Urheberrecht. Produkte, die 
sich zu einem besonders günstigen Preis im Handel befinden, sind in vielen Fällen Programme, die vollkommen von organisierten Fälschern kopiert wurden. Die kopierten Disketten oder CDs werden mit nachgemachten Aufklebern versehen. Die Handbücher werden nachgedruckt, wobei auch das Copyright einfach übergangen wird. 

Diese Kriminalität ist weltweit organisiert. Ganze Ringe haben sich auf das Kopieren und Drucken der gefälschten Software spezialisiert, wobei die Produkte längst nicht mehr nur aus Fernost kommen. Diese Organisationen fügen dem Fachhandel einen gewaltigen Schaden zu. Fachleuten zufolge bewegt sich der Verlust in Milliardenhöhe. Dabei bedienen sich diese Unternehmen immer mehr dem anonymen und billigen Verkauf über Telefon, Fax und Internet. 

Ihre Festplatten enthalten alle erdenklichen Programme, für die sie an den Hersteller natürlich keine Lizenzgebühren bezahlen. Dieses kriminelle Unwesen kann mit polizeilichen Mitteln alleine kaum bekämpft werden, da die Vertreiber technische Möglichkeiten besitzen, alle Beweismittel umgehend zu vernichten. Vor allem das Internet ist die größte Herausforderung für den Vertrieb von legaler Software. Dabei wird die Software gegen Nutzungsgebühr vertrieben. Der Kampf gegen diese Art der illegalen Nutzung ist sehr schwer, da es im Moment noch keine internationale Gesetzgebung gibt bzw. noch kein politischer Wille dafür vorhanden ist. Auch sind die Zuständigkeiten noch gar nicht geregelt. 

Handelskanal 

Aber auch so mancher bekannte Computerhändler um die Ecke will mit billigen kopierten Programmen Kunden anlocken und schreckt vor Straftaten nicht zurück. Der Schaden dadurch ist für den gesamten Handel sehr hoch. Für den Vertrieb werden dabei unterschiedliche Praktiken eingesetzt: 

Der Verkauf von Schulversionen 

Für den Bildungsbereich bieten fast alle Hersteller ihre Produkte zu günstigen Konditionen an. Unter Vorspielung falscher Tatsachen wird versucht, die günstige Schulversion zu erlangen. 

Update 

Für den Besitzer eines Produktes gewährt der Hersteller bei Kauf eines neuen Produktes einen besonders günstigen Preis, damit das Produkt nicht zweimal zum Erstbezugspreis gekauft werden muss. Diese Updates werden von den Händlern gegen die Lizenzbestimmungen der Hersteller auch an Erstkäufer verkauft. 

OEM-Versionen dürfen nach den Bestimmungen des Urheberrechts nur mit Hardware verkauft werden. Trotzdem trifft man es oftmals an, dass die Software ohne die Hardware verkauft wird. 

Dreingaben 

Mit dem Erwerb eines PCs werden Betriebssysteme als OEM-Versionen ausgehändigt. Der Käufer bekommt mit dem Kauf der Hardware auch das Handbuch und die Disketten ausgehändigt. Aus technischen Gründen werden aber oftmals Betriebssysteme und Programme schon vor dem Kauf des Kunden vorinstalliert und beim Kauf des PCs als Dreingabe auf dem Rechner gelassen. 

Der Kunde bekommt aber weder ein Handbuch noch die dazugehörigen Disketten bzw CDs ausgehändigt. In einem solchen Fall hat der Kunde ebenfalls kein Nutzungsrecht an den Programmen erworben. Kunden, die solche Programme erworben haben, haben die Möglichkeit, diese Programme bei den Herstellern ohne Strafandrohung nachlizenzieren zu lassen. Gegen eine monatliche Gebühr gewähren manche Hersteller diese Möglichkeit. 

Verfolgung von Softwarepiraten 

Hersteller von Softwareprogrammen haben sich in Verbänden zusammengeschlossen. Die BSA vertritt international die Rechte dieser Produzenten. Sie kümmert sich z. B. um die Durchsetzung von Rechten auf nationaler Ebene. Zusammen mit den Staatsanwaltschaften geht dieser Verband gegen Softwarepiraten gezielt vor. Auch der Verband der Softwareindustrie VSI unternimmt Schritte, damit diese kriminellen Aktivitäten wirksam bekämpft werden. 

Gerade gewerbliche Anwender, z.B. Autohäuser und Betriebe des Kraftfahrzegewerbes, stehen unter Beobachtung dieser Verbände. Dabei werden nicht die speziellen Branchenprogramme illegal eingesetzt, sondern vor allem allgemein verwendete Text-, Kalkulations, Daten-bank- und Kommunikationsprogramme und viele Betriebssysteme. 

Diesem verbreiteten Unwesen kann nur durch eine genaue Kontrolle der eingesetzten Programme begegnet werden. Eine exakte Verwaltung vermeidet eine mögliche Strafverfolgung und schafft ein gutes Gewissen für den Anwender. ef 

Ein Artikel vor 20 Jahren in der Krafthand

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