Neue Regeln für Werkstätten



Neue Regeln für die Webseite von Kfz-Werkstätten ist verpflichtend.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren, und zwar einfach zugänglich und leicht verständlich. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen. 

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