Grundsätzliche Inhalte
Auch in Zukunft müssen Fahrer, die Gütertransportverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung) nachweisen. Betroffen sind selbstständige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen ab 3,5 t im Gütertransportverkehr. Dies ergibt sich aus dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güterverkehr und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.
Die Seminarinhalte sollten im Einzelnen sein:
■ Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
■ Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage in Not-fällen
■ Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitssaustattung des Fahrzeugs
■ Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
■ Kraftübertragung und Bremsmethoden
■ Kurvenfahren (Unter- bzw. Übersteuern)
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