Fahrer Weiterbildung



Die schnelle und ständige technische Weiterentwicklung und die Veränderung im Arbeitsumfeld macht es für die Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in den meisten qualifizierten Seminaren behandelt.


Grundsätzliche Inhalte

Auch in Zukunft müssen Fahrer, die Gütertransportverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung) nachweisen. Betroffen sind selbstständige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen ab 3,5 t im Gütertransportverkehr. Dies ergibt sich aus dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güterverkehr und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. 

Die Seminarinhalte sollten im Einzelnen sein:

■ Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 
■ Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage in Not-fällen 
■ Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitssaustattung des Fahrzeugs 
■ Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen 
■ Kraftübertragung und Bremsmethoden 
■ Kurvenfahren (Unter- bzw. Übersteuern) 

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