Mitarbeiter im Internet


Die Mehrzahl der Mitarbeiten in Unternehmen mit Internetzugang surfen während der Arbeit privat im Internet. Wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat surfen, ist für die Unternehmen gefährlich, kostet viel Geld, belastet die betrieblichen EDV-Ressourcen und senken die Produktivität im Unternehmen.



In den Schubladen des Finanzministerium ist bereits ein Gesetz in Vorbereitung, dass jedem Mitarbeiter, der nicht durch eine technische Einschränkung am privaten Surfen während der Arbeitszeit gehindert wird, detailiert aufzeichnen muss, wann zu welcher Zeit und wie lange er mit einer Internet-Adresse gesurft hat. Alle privaten Zugriffe sollen dann als Geldwertevorteil gelten, wie es schon für die private Nutzung von Firmenhandys und Fahrzeugen gilt.

Auch wenn das Gestz noch nicht auf den Weg gebracht wurde, sollten alle Betriebe ein Auge darauf werfen und den Umgang mit dem Internet innerhalb der Unternehmen sinnvoll regeln. Mehrere Untersuchungen haben ergeben, dass mehr als 35% aller Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit regelmäßig privat Nutzen. Angeblich beschränken sich nur 10% auf eine reine dienstliche Nutzung.

Viele Systemverwalter auch in der Kraftfahrzeugbranche sprechen unter der Hand noch von viel höheren Zahlen. Die am häufigsten angewählten Seiten gehören Sex, Sport, Nachrichten, Börsen und Einkaufen.

Das es isch beim privaten Surfen nicht um ein Kavaliersdelikt handelt sondern um eine handfeste Schädigung des Arbeitgebers, sieht die Mehrzahl der surfenden Mitarbeiter auch ein. Dass das Unternehmen an einer Unterbindung dieser ungewünschten Aktivitäten hat liegt auch bei den Betroffenen außer Zweifel.

Dabei steht sicherlich nicht die Kontrolle der Arbeitnehmer im Vordergrund. Wobei übrigens die private nicht erlaubte private Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer durchaus zu einer Abmahnung oder gar Kündigung berechtigt.  Der Hauptgrund der Überwachung durch den Arbeitgeber liegt in der Kostenexplosion der Internetverbindung, die vile Betriebe nach Lösungen suchen lassen, das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit zu unterbinden.

Aus Angst vpr den nicht mehr überschaubaren Folgen und Kosten stellen nicht wenige Unternehmen nur mehr bestimmten Mitarbeitern einen Internet-Anschluß zur Verfügung. Und diese ist auch wohl begründet. Musikdateien, Bilder, Prgramme und Grafiken sind nicht nur der Mitarbeiter liebster Zeitvertreib sondern mehr noch Gift für den Betrieb aller Netzwerke.

Ein Vorgang in einer großen Deutschen Bank ist bestimmt kein einzigartiger Fall. Ein Mitarbeiter hat dort 50.000 eMail mit seiner Einladung zum Gartenfest zusammen mit einer großen Bilddatei über sich versandt. Das Ergebniss dieser Aktion war der Zusammenbruch des gesamten Firmennetzwerkes. Die Netzwerktechniker des Hauses waren stundenlang mit der Behebung des Fehlers und mit der Schadensbegrenzung beschäftigt.

Je nach Tarif werden die Kosten für die Online-Verbindung üblicherweise nach Daten- oder Verbindungsvolumen berechnet. Somit schlagen diese Kosten für das Surfen als direkte Ausgaben nieder. Mehr noch als diese direkten Kosten schlagen noch die indirekten Kosten zubuche, wenn sich ein Mitarbeiter stundenlang mit diesem Internetvergnügen beschäftigt.

Und noch eine weitere Nebenwirkung für die Betriebe ergibt sich durch das Herunterladen von Programmen, Dateien und Bildern. Mit diesem Herunterladen gelangen Viren und andere tragische Pferde ins Firmennetz. Auch dies ist ein Hautpgrund eine Lösung für das innerbetriebliche Surfen zu suchen und das Treiben innerhalb der Unternehmen zu unterbinden.

Filterprogramme bieten eine flexible Möglichkeit Personen den Zugriff auf bestimmte Webseiten und Inhalte zu bestimmten Zeiten zu verwehren.

Vor der Einführung dieser Filterprogramme im Handwerksbetrieb muss sich jeder Unternehmer Gedanken machen in welchem Umfang die Nutzung des Internet-Zugangs vorgesehen ist. Mit einer öffentlichen Diskussion kann er seine gesamte Belegschaft für dieses Thema sensibilisieren und vorhandene Ängste bei den Mitarbeitern zerstreuen.

Eine betriebliche Vereinbarung oder ein Zusatz zu den Arbeitsverträgen bieten dafür den rechtlichen Rahmen und den Schutz vor unberechtigten Einwendungen durch die Mitarbeiter. Das Thema sollte mit dem Einsatz des Internets ein Chefthema der Zukunft werden.

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