Nachholbedarf für
Kfz-Betriebe
Deutschland ist der Technologieführer in
allen Sicherheitsthemen. Doch gerade bei den Anwendern im Autohaus wird
dieses Thema sträflich vernachlässigt.
Gerade das Kfz-Handwerk muss mehr für die
Sicherheit tun. Dies ist die Meinung aller EDV—Sicherheitsexperten in der
Branche.
Für die Zukunft ist es wichtig nicht nur die Daten im Betrieb vor direktem Zugriff
zu sicheren, sondern vor allem der Verkehr von Daten innerhalb von Betriebs Netzen
oder im offenen Internet bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Unternehmensführung.
Wobei das aktuelle Sicherheitsbedürfnis kaum
den Stellenwert besitzt, den es haben müsste. In den Kfz-Betrieben herrscht ein
Flickwerk von Maßnahmen vor, die Sicherheit nur vorgaukeln. Den Verantwortlichen fehlt das Wissen und der Wille eine Komplettlösung
für den Betrieb einzuführen.
Viele Betriebe betreiben nur keine vorsorgliche
Datensicherung der Bewegungsdaten, aber beim Zugriffschutz auf strategische
Unternehmensdaten, verlässt man sich so wie beim Zugang ins Internet auf das
Glück.
Die Sicherung vor Virenbefall ist für manchen
Unternehmer mittlerweile doch zur Chefsache gemacht worden. Der Schutz vor
Überspannung wird aber von den meisten Anwendern als nicht unbedingt notwendig angesehen. Aus den möglichen
Gefahren kann jeder der ein Gespür für dieses Problem besitzt erkennen, dass eine
einheitliche Sicherheitsarchitektur nur den
lückenlosen Schutz garantieren kann.
Die Softwareindustrie
hat hier noch ihr Hausaufgaben zu machen, damit benutzerfreund-
liche Systeme von
den Kunden auch wirkliche angenommen werden.
Der Gesetzgeher
hat aber auf diesem Gebiet eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Durch
die Schaffung von Rechtssicherheit bei Internetgeschäften, beim Zahlungsverkehr
und beim Schutz von Kunden und ihrer Daten auf den EDV Systemen der Händler, sollte
er für klare gesetzliche Grundlagen sorgen. Außerdem hat er auch eine
besonders wichtige Vorbildfunktion, z.B. durch die Einführung von elektronischen
Steuererleichterungen, Kraftfahrzeuganmeldungen und den öffentlichen
Bürgernetzen der Verwaltungen kann er die notwendigen Zeichen setzen.
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