BIG DATA – im Auto


Was wird aus den Daten die mein Auto speichert? Eine Frage die sich heute jeder Autofahrer stellen sollte.
Das Bundesdatenschutzgesetz BDG schreibt vor, dass ohne Einwilligung des Betroffenen keine Daten gesammelt werden dürfen. Diese besagt noch wenig, was mit den durch die Geräte im Fahrzeug gesammelten Daten wirklich passiert. Diese Frage wird von den Automobilherstellern auf ihre Art beantwortet.

Steuergeräten, Navi´s und Smart Phons sammeln unaufhörlich Daten, die verwertet werden können. Die Hersteller holen ständig Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen direkt aus dem Fahrzeug und verarbeiten diese.
Gesetzlich ist das Sammeln der Daten durch das Datenschutzgesetz geregelt. Dort ist geregelt, dass im Prinzip keine Daten ohne Zustimmung des Betroffenen erfasst und verarbeitet werden dürfen. Darum holen die Hersteller meist schon beim Fahrzeugkauf die Einwilligung des Käufers ein, Daten zu sammeln. Auch aus diesem Grunde sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge genau zu betrachten.

Der Verkäufer muss auf diese Regelungen in den Verträgen deutlich hinweisen und den Kunden über diese Vereinbarungen so aufklären, dass der Käufer dies auch versteht. Dies betrifft vor allem den Schutz der persönlichen Daten.
Außerdem verlangt das Gesetz dass Daten nur in einem begrenzten Rahmen gesammelt werden dürfen. Daraus ergibt sich die Trennung der Daten. Man soll aus den gespeicherten persönlichen Daten keine Rückschlüsse ziehen können. Es herrschen die Prinzipien der Sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz. Alle Hersteller sind sich dieser Problematik bewusst und reagieren sehr unterschiedlich auf die Anforderungen des Gesetzgebers.

Wobei das Gesetz nur für die persönlichen Daten gilt. Werte aus den Steuergeräten ohne einen direkten Verweis auf den Halter oder Fahrer sind im Sinne des Gesetzes keine persönlichen Daten. Es sind technische Daten, die dem Gesetz nur dann unterliegen, wenn man daraus Rückschlüsse auf eine Person treffen kann. Eine Möglichkeit die durch eine Verknüpfung der Daten sehr wohl gegeben ist.
Informationen über Ereignisse und Fehler am Fahrzeug, über Beschleunigung und Geschwindigkeit, über Verschleißzustand und Motorzustand sind Bestandteil von vielen im Auto verbauten Speichern.  Nach Angaben der Hersteller werden diese Daten beim Auslesen in der Werkstatt gelöscht. Aber wer kontrolliert diese Aussagen. So beteuern alle Hersteller dass beim Ausschalten des Motors die Speicher der Fahrzeuge gelöscht werden.

Trotzdem werden Daten zur Qualitätssicherung anonymisiert und meist pseudonymisiert verwendet. Auch werden nach Rückfragen oft Daten ohne Kenntnis des Halters für Gewährleistungs- und Kulanzzwecke verwendet.

Auch werden Daten bei Anfragen von Gerichten und Staatsanwaltschaften durchaus in Zusammenhang mit dem Halter zur Verfügung gestellt. Meist erfolgt dies durch einen vereidigten Sachverständigen. Eine Rekonstruktion von Unfällen durch gespeicherte Daten ist möglich. Somit stellt sich auch für die Versicherungswirtschaft die Frage wie man mit diesen Daten umgehen sollte. Die Betroffenen werden immer mehr vor der Entscheidung stehen diese Daten den Versicherungen zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt über gesonderte Verträge die die Nutzung dieser Daten ermöglichen.
Auch die ermittelten Bewegungsdaten stehen im Focus der Versicherungswirtschaft und der Hersteller. Wo bei sich natürlich auch die Frage stellt, wie halte ich es mit dem „Intelligentem Notruf“.  Hier steht das gewünschte Sicherheitsbedürfnis, der Freiheit der eigenen Bewegung diametral gegenüber.

Die meisten persönlichen Fahrzeugdaten unterliegen der Verpflichtung der zeitnahen Löschung. Diese zeitnahe Löschung wird von vielen Herstellern durchaus unterschiedlich ausgelegt.  Es gibt Hersteller die speichern die Daten 24 Stunden und andere 30 Tage.
Eine weitere Frage stellt sich wie mit den Daten umgegangen wird die, die Fahrzeug untereinander austauschen. Car-to-X Daten fallen unter den Fahrzeugen und in der Kommunikation mit anderen Datenverwertern innerhalb der Verkehrsinfrastruktur an. Wie werden die Daten in den Leitzentralen verwertet und verarbeitet, welche Kontrollmechanismen gibt es bereits und welche sind geplant.

Der Gesetzgeber hat wahrscheinlich darüber noch gar nicht nachgedacht und es gibt auch keine Verlautbarung wie dies in Zukunft geregelt werden soll. Und so ist auch hier, dass bis zu einer gesetzlichen Regelung, so weit sie notwendig ist der Zug bereits lange den Bahnhof verlassen, bis der Fahrdienstleister das Signal gibt.  (ef-6-2014)

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