Mitarbeiter im Internet


Viele Mitarbeiter in Kfz-Betrieben surfen während der Arbeitszeit privat im Internet. Wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat surfen, wird es für die Unternehmen gefährlich: 

Es kostet viel Geld, belastet die betrieblichen EDV-Ressourcen und senkt die Produktivität im Unternehmen. Die Betriebe sollten deshalb den Umgang mit dem Internet innerhalb der Unternehmen sinnvoll regeln. Mehrere Untersuchungen haben ergeben, dass mehr als 35 Prozent aller Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit regelmäßig privat nutzen. Angeblich beschränken sich nur 10 Prozent auf eine reine dienstliche Nutzung. 


Viele Systemverwalter auch in der Kraftfahrzeugbranche sprechen unter der Hand noch von viel höheren Zahlen. Die am häufigsten angewählten Seiten gehören Sex, Sport, Nach-richten, Börsen und Einkaufen. Dass es sich beim privaten Surfen nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um eine handfeste Schädigung des Arbeitgebers, sieht die Mehrzahl der surfenden Mitarbeiter auch ein. Dass das Unternehmen an einer Unterbindung dieser ungewünschten Aktivitäten Interesse hat, liegt auch bei den Betroffenen außer Zweifel. Dabei steht sicherlich nicht die Kontrolle der Arbeitnehmer im Vordergrund - wobei übrigens die nicht erlaubte private Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer durchaus zu einer Abmahnung oder gar Kündigung berechtigt. 

Der Hauptgrund der Überwachung durch den Arbeitgeber liegt in Zwischenzeit nicht mehr in der Kostenexplosion der Internetverbindung sondern in der vergeudeten Arbeitszeit, die viele Betriebe nach Lösungen suchen lassen, um das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit zu unterbinden. Aus Angst vor den nicht mehr überschaubaren Folgen und Kosten stellen nicht wenige Unternehmen nur mehr bestimmten Mitarbeitern einen privaten Internet-Anschluss zur Verfügung. 

Somit schlagen sich diese Kosten für das Surfen als direkte Ausgaben nieder, die auch weitergegeben werden können. Mehr noch als diese direkten Kosten schlagen noch die indirekten Kosten zu Buche, wenn sich ein Mitarbeiter stundenlang mit diesem Internetvergnügen beschäftigt. 

Und noch eine weitere Nebenwirkung für die Betriebe ergibt sich durch das Herunterladen von Programmen, Dateien und Bildern. Mit diesem Herunterladen gelangen Viren und andere elektronische Schädlinge ins Firmennetz. Auch dies ist ein Hauptgrund, eine Lösung für das innerbetriebliche Surfen zu suchen und das Treiben innerhalb der Unternehmen zu unterbinden. Filterprogramme bieten eine flexible Möglichkeit, Personen den Zugriff auf bestimmte Webseiten und Inhalte zu bestimmten Zeiten zu verwehren. 

Vor der Einführung dieser Filterprogramme im Handwerksbetrieb muss sich jeder Unternehmer Gedanken machen in welchem Umfang die Nutzung des Internet-Zugangs vorgesehen ist. Mit einer öffentlichen Diskussion kann er seine gesamte Belegschaft für dieses Thema sensibilisieren und vorhandene Ängste bei den Mitarbeitern zerstreuen. Eine betriebliche Vereinbarung oder ein Zusatz zu den Arbeitsverträgen bieten dafür den rechtlichen Rahmen und den Schutz vor unberechtigten Einwendungen durch die Mitarbeiter. Das Thema sollte mit dem Einsatz des Internets ein Chefthema der Zukunft werden. 

ef- consutling 1998 / 2002


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